Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Ohne angemessene Bindungsdauer nichtig
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hier in einem jüngsten Urteil erneut entschieden, dass Rückzahlungsklauseln für von Arbeitnehmern durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen einer strengen Inhaltskontrolle unterliegen.
Wirksam sind solche Rückzahlungsklauseln nur dann, wenn die strengen Vorgaben der Rechtssprechung erfüllt werden, insbesondere die Ausbildung für den Arbeitnehmer von geldwerten Vorteilen ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. (BAG, Urteil vom 15.09.09, 3 AZR 173/09)