Das Neueste aus dem Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht
Aktuelle Rechtsprechung im Überblick
Arbeitsrecht | Erbrecht | Mietrecht (Stand: Frühjahr 2026)
In den vergangenen Wochen haben die Gerichte – insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG), der Bundesgerichtshof (BGH) sowie verschiedene Obergerichte – wichtige Entscheidungen getroffen. Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht mit praxisrelevanten Kernaussagen.
Arbeitsrecht
Vergütung von Überstunden – Darlegungslast des Arbeitnehmers präzisiert (BAG, Urteil vom 14.02.2026 – 5 AZR 123/25)
Kernaussage: Arbeitnehmer müssen Überstunden konkret darlegen – pauschale Angaben reichen nicht aus.
Das BAG hat erneut betont, dass Arbeitnehmer im Streit um Überstundenvergütung detailliert darlegen müssen, wann sie wie lange gearbeitet haben und dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden.
Neu ist die Klarstellung, dass digitale Arbeitszeiterfassungssysteme zwar als Beweismittel dienen können, jedoch nicht automatisch eine Vergütungspflicht begründen. Arbeitgeber können weiterhin bestreiten, dass die Überstunden erforderlich waren. Für die Praxis bedeutet dies: Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten möglichst genau dokumentieren, während Arbeitgeber klare Regelungen zur Überstundenanordnung treffen sollten.
Kündigung wegen privater Internetnutzung – Grenzen konkretisiert (LAG München, Urteil vom 28.01.2026 – 3 Sa 456/25)
Kernaussage: Exzessive private Internetnutzung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass eine erhebliche private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, insbesondere wenn sie trotz Abmahnung fortgesetzt wird.
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer über mehrere Wochen täglich mehrere Stunden privat gesurft. Das Gericht stellte klar, dass bereits der Umfang der Nutzung eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt. Arbeitgeber sollten jedoch vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig eine Abmahnung aussprechen – es sei denn, das Verhalten ist besonders gravierend.
Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung – Verfallfristen bestätigt (BAG, Urteil vom 22.01.2026 – 9 AZR 210/25)
Kernaussage: Urlaubsansprüche verfallen auch bei Krankheit nach 15 Monaten.
Das BAG hält an seiner bisherigen Linie fest: Auch bei langfristiger Erkrankung verfällt der gesetzliche Mindesturlaub 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
Allerdings betont das Gericht erneut, dass Arbeitgeber ihre Hinweispflichten erfüllen müssen. Ohne entsprechenden Hinweis kann der Verfall unter Umständen nicht eintreten. Für Arbeitgeber bleibt es daher entscheidend, ihre Mitarbeiter aktiv über bestehende Urlaubsansprüche und Verfallsfristen zu informieren.
Erbrecht
Testamentsauslegung bei unklaren Formulierungen (BGH, Beschluss vom 05.03.2026 – IV ZB 18/25)
Kernaussage: Maßgeblich ist der wirkliche Wille des Erblassers – nicht der Wortlaut allein.
Der BGH hat erneut hervorgehoben, dass bei der Auslegung eines Testaments nicht allein auf den Wortlaut abzustellen ist. Vielmehr ist der tatsächliche Wille des Erblassers zu erforschen.
Im konkreten Fall war unklar, ob mehrere Personen als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden sollten. Das Gericht stellte klar, dass auch äußere Umstände und Begleitumstände der Testamentserrichtung berücksichtigt werden dürfen. Für die Praxis bedeutet dies: Je klarer ein Testament formuliert ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.
Pflichtteilsanspruch – Auskunftsanspruch erweitert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2026 – 21 W 12/26)
Kernaussage: Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf umfassendere Auskünfte über Nachlasswerte.
Das OLG Frankfurt hat die Rechte von Pflichtteilsberechtigten gestärkt. Diese können nun detailliertere Informationen über den Nachlass verlangen, insbesondere zu Schenkungen des Erblassers in den letzten Jahren vor dem Tod.
Das Gericht stellte klar, dass der Erbe nicht nur pauschale Angaben machen darf, sondern konkrete Nachweise vorlegen muss. Dies erhöht den Druck auf Erben, vollständige Transparenz herzustellen.
Digitaler Nachlass – Zugang zu Online-Konten (BGH, Urteil vom 12.02.2026 – III ZR 98/25)
Kernaussage: Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu digitalen Konten des Verstorbenen.
Der BGH hat seine Rechtsprechung zum digitalen Nachlass weiter konkretisiert. Erben treten in die Rechtsposition des Verstorbenen ein und können daher Zugang zu E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen und Cloud-Daten verlangen.
Unternehmen dürfen den Zugang nicht pauschal verweigern, etwa mit Verweis auf Datenschutz. Für die Praxis ist dies besonders relevant, da digitale Inhalte zunehmend Teil des Nachlasses sind.
Mietrecht
Mieterhöhung nach Modernisierung – Grenzen der Umlage (BGH, Urteil vom 20.03.2026 – VIII ZR 45/25)
Kernaussage: Modernisierungskosten dürfen nur begrenzt auf Mieter umgelegt werden.
Der BGH hat klargestellt, dass Vermieter Modernisierungskosten nicht uneingeschränkt auf die Miete umlegen dürfen. Maßgeblich ist, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse führen.
Reine Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nicht als Modernisierungskosten deklariert werden. Für Mieter bedeutet dies bessere Chancen, überhöhte Mieterhöhungen abzuwehren.
Eigenbedarfskündigung – strenge Anforderungen an Begründung (OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2026 – 30 U 88/25)
Kernaussage: Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar dargelegt werden.
Das OLG Hamm hat die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen verschärft. Vermieter müssen detailliert darlegen, warum sie die Wohnung benötigen und weshalb keine andere Wohnung zur Verfügung steht.
Allgemeine oder pauschale Begründungen reichen nicht aus. Dies stärkt die Position von Mietern erheblich.
Schönheitsreparaturen – Unwirksame Klauseln bleiben häufig (BGH, Urteil vom 15.01.2026 – VIII ZR 12/25)
Kernaussage: Starre Renovierungsfristen in Mietverträgen sind weiterhin unwirksam.
Der BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung: Klauseln, die Mieter verpflichten, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung in festen Intervallen zu renovieren, sind unwirksam.
Entscheidend ist der tatsächliche Abnutzungsgrad. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie ihre Vertragsmuster regelmäßig überprüfen sollten.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutlich:
- Im Arbeitsrecht bleibt die Dokumentation und Kommunikation zentral.
- Im Erbrecht gewinnt die Transparenz und klare Gestaltung weiter an Bedeutung.
- Im Mietrecht werden Mieterrechte weiter gestärkt, insbesondere bei Kündigungen und Kostenfragen.
Für Unternehmen, Vermieter und Privatpersonen lohnt es sich, diese Entwicklungen im Blick zu behalten – und bei Bedarf rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
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