Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Neue Urteile Januar 2019

Das Neueste aus den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht und Mietrecht sowie anderen wichtigen Bereichen

Inhaltsverzeichnis 01/2019



Zum Thema: Familienrecht
 
Eintritt der Volljährigkeit: Der Titel zur Regelung des Kindesunterhalts kann unbefristet verlangt werden
Psychisch kranke Mutter: Auch bei Fremdunterbringung des Kindes gelten Regeln bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts
41-jähriges Kuckuckskind: Regressforderungen eines langjährigen Scheinvaters richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle
"Nichtehelicher" Unterhalt: Auch bei jungen Müttern mit erst kurzer Laufbahn kann das Einkommen als Bemessungsgrundlage dienen
Vermögensverwaltung: Betreuer müssen Gelder ihrer Betreuten auf Einzel- und nicht auf Sammelanderkonten verwalten


Zum Thema: Arbeitsrecht
 
Kein automatischer Verfall: Wer aus freien Stücken in voller Sachlagenkenntnis auf Urlaub verzichtet, verliert seine Ansprüche
Ausgezwitschert: Der Betriebsrat hat bei der betrieblichen Twitternutzung ein Mitbestimmungsrecht
Fehlender Betriebsratsbeschluss: Für die Rechtswirkung einer Betriebsvereinbarung reicht die Unterschrift des Vorsitzenden nicht aus
Putzfrau als Wiederholungstäterin: Verbotenerweise gesammelte Pfandflaschen können zur fristlosen Kündigung führen
Von Tür zu Tür: Bei Auslandsentsendungen sind die Reisezeiten als Arbeitszeit zu vergüten


Zum Thema: Verkehrsrecht
 
Werkstattverweise durch Versicherer: Uneinheitliche Beurteilungen machen eine abschließende BGH-Bewertung wünschenswert
Ärztlich verordneter Cannabiskonsum: Auch nach legalem Konsum ist aus toxologischer Sicht das Führen eines Fahrzeugs ausgeschlossen
Dieselhalter verweigert Update: Bei fehlendem Durchführungsnachweis darf die Zulassungsbehörde den Fahrzeugbetrieb untersagen
Ob Vollbremsung oder nicht: Wer zu dicht auffährt, hat keine Chance auf Verwirkung des Anscheinbeweises
Mobiles Halteverbotsschild übersehen: Einparkenden ist zuzumuten, eine bis zu 30 Meter lange Strecke auf befristete Regelungen zu prüfen


Zum Thema: Mietrecht
 
Die entnervte Nachbarschaft: Häusliches Musizieren ist als grundrechtlich geschützte freie Entfaltung in Grenzen hinzunehmen
Mängel beim Hauskauf: Bei arglistigem Verschweigen bekannter Schäden hilft auch ein Gewährleistungsausschluss nichts
Ungerechtfertigte Mieterhöhung: Hochwertige Einbauten, die Mieter eigenständig vornehmen, dürfen nicht in die Bewertung einfließen
Staat haftet nicht: Mieter haben wegen unwirksamer Mietpreisbremse in Bayern keinen Schadensersatzanspruch
Brand in der Mietwohnung: Verweigert die Wohngebäudeversicherung die Zahlung, darf dies nicht zu Lasten der Mieter gehen


Zum Thema: Sonstiges
 
Elterliche Hinweispflichten: Mutter muss verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote zahlen
Sittenwidrigkeit nicht erkennbar: Bank darf Arbeitnehmer nach Bürgschaften ohne Übervorteilung in die Haftung nehmen
Tatsachenkern bei Onlinebewertungen: Ist kein Kontakt zwischen Bewerter und Bewertetem nachweisbar, ist die Negativbewertung zu löschen
In Trojanerfalle getappt: Wer seine Pflichten beim Onlinebanking vernachlässigt, zahlt teures Lehrgeld
Drittwirkung bei Prozessvergleichen: Rechtsnachfolger steht nach Grundstücksveräußerung während eines Rechtsstreits in der Pflicht
 

[Startseite] [Archiv]

 

Damit Sie auch mobil stets aktuell informiert sind, bieten wir  Ihnen  als zusätzlichen, zeitgemäßen Service auch die kostenfreie Nutzung unserer neuen Kanzlei App an.

Auf dieser App können Sie auch mobil auf eine Vielzahl von uns bereitgestellten aktuellen Urteile sowie allgemeine Informationen für Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer und Mieter und andere rechtliche Fragestellungen wie beispielsweise Verkehrsunfallrecht und anderes zurückgreifen.

Auf diese Weise haben Sie stets auch unterwegs die Möglichkeit sich zu allgemeinen oder aktuellen Fragen durch Nutzung unserer App zu informieren.

Nutzen Sie am einfachsten die nachfolgend dargestellten QR Codes

                           für Android-Geräte und  für Apple- Geräte

qrcode google klein

qrcode apple klein

Auch ohne QR-Code-Reader können Sie die App natürlich leicht aus dem Google-Play-Store bzw dem Apple App-Store herunterladen.

Geben Sie einfach im Suchfenster "Meine Rechtsanwalts-App" ein.

Nach Herunterladen und Installation der App können Sie diese mit der speziell für Sie bereitgestellten Service Code Nummer 1174792 aktivieren.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Nutzung unserer App und freuen uns auf Ihre Rückmeldung

Ihre Anwaltskanzlei Klein.

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.