Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Aktuelle Urteile im Arbeitsrecht: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen

Aktuelle Urteile im Arbeitsrecht: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen

In den letzten Monaten haben das Bundesarbeitsgericht (BAG) sowie einige Landesarbeitsgerichte wichtige Entscheidungen getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben können. Wir fassen für Sie fünf besonders relevante Urteile leicht verständlich zusammen – ideal für Arbeitnehmer, Personalverantwortliche und Betriebsräte.


1. Kündigungsschutz für Schwangere trotz Fristversäumnis

(BAG, Urteil vom 25.01.2024 – 2 AZR 107/23)

Das BAG hat entschieden, dass eine schwangere Arbeitnehmerin auch dann besonderen Kündigungsschutz genießen kann, wenn sie die Klagefrist von drei Wochen (§ 4 KSchG) gegen die Kündigung versäumt – vorausgesetzt, sie wusste zum Kündigungszeitpunkt nichts von ihrer Schwangerschaft.

➡️ Was bedeutet das?
Wenn eine Frau erst nach der Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfährt und sie nachträglich (mit ärztlichem Attest) nachweist, darf sie trotz versäumter Klagefrist Kündigungsschutz geltend machen.


2. Unwirksamkeit von Verfallklauseln bei virtuellen Aktienoptionen

(BAG, Urteil vom 18.01.2024 – 8 AZR 318/22)

Das BAG urteilte, dass virtuelle Aktienoptionen, die ein Arbeitnehmer durch eine Betriebsvereinbarung erhalten hat, nicht einfach bei Eigenkündigung verfallen dürfen. Eine solche Verfallklausel sei unangemessen benachteiligend und damit unwirksam.

➡️ Was bedeutet das?
Auch wenn ein Mitarbeiter selbst kündigt, darf er sich seine bis dahin angesammelten virtuellen Anteile nicht einfach aberkennen lassen – der Arbeitgeber muss sie auszahlen.


3. Keine automatische Pause ohne echten Pausenbeweis

(BAG, Urteil vom 20.12.2023 – 5 AZR 20/23)

In einem Streit um Vergütung von Überstunden stellte das BAG klar: Automatische Pausenabzüge im Zeiterfassungssystem reichen nicht aus, um eine Pause nachzuweisen. Der Arbeitgeber muss belegen, dass die Pause tatsächlich genommen wurde.

➡️ Was bedeutet das?
Wer z. B. in Krankenhäusern oder auf Baustellen arbeitet und wegen Arbeitsdruck keine echte Pause machen kann, darf nicht einfach Pausenzeit abgezogen bekommen. Im Zweifel muss der Arbeitgeber den Pausenantritt nachweisen.


4. Frühpensionierung: E-Mail-Zusage kann bindend sein

(BAG, Urteil vom 21.03.2024 – 6 AZR 124/23)

Ein Mitarbeiter hatte sich auf eine E-Mail seines Arbeitgebers verlassen, in der eine Frühpensionierung in Aussicht gestellt wurde. Als diese dann verweigert wurde, klagte er – mit Erfolg. Das BAG entschied: Wenn andere Kollegen vergleichbare Zusagen erhalten haben, ist die Ungleichbehandlung unzulässig.

➡️ Was bedeutet das?
Auch eine Zusage per E-Mail kann verbindlich sein, vor allem wenn vergleichbare Kollegen bessergestellt wurden. Arbeitgeber müssen daher ihre Kommunikation klar und konsequent gestalten.


5. Abberufung als Geschäftsführer: Wieder Arbeitnehmerrechte

(Hessisches LAG, Urteil vom 15.02.2024 – 16 Sa 1149/23)

Nach der Abberufung eines Geschäftsführers stellte sich die Frage, ob für ihn wieder das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das Hessische LAG entschied: Ja, sofern keine Organstellung mehr besteht, greift der allgemeine Kündigungsschutz wieder.

➡️ Was bedeutet das?
Ehemalige Geschäftsführer sind nach ihrer Abberufung keine „Chefs“ mehr im rechtlichen Sinne – sie können wie normale Angestellte Kündigungsschutz beanspruchen.


Fazit:

Diese Urteile zeigen: Die Arbeitsgerichte legen immer mehr Wert auf Transparenz, Gleichbehandlung und Schutz der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber müssen sich auf strengere Anforderungen einstellen – und Arbeitnehmer sollten ihre Rechte genau kennen.

JETZT NEU: Unser Podcast "Recht - ganz einfach"
Wichtige Rechtsthemen einfach und knapp erklärt

Es gibt viele rechtliche Themen, die für das tägliche Leben wichtig und elementar sind. Scheinbar schwierig, kann man sie doch ganz einfach und verständlich erklären.
Genau das hat sich dieser Podcast zur Aufgabe gemacht.

Themen u.a. aus dem Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht und Mietrecht werden kurz,knapp und allgemeinverständlich erklärt. Viel Freude beim Hören und ich freue mich sehr auf Ihr Feedback.

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.