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Kündigung per Einwurf-Einschreiben? Warum Arbeitgeber nun besonders aufpassen müssen

Kündigung per Einwurf-Einschreiben? Warum Arbeitgeber nun besonders aufpassen müssen
BAG-Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24

Einleitung:
Die Zustellung einer Kündigung ist im Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung – denn eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer nachweislich zugeht. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bringt in diesem Zusammenhang mehr Klarheit – und für Arbeitgeber neue Risiken.

Worum ging es?
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin gekündigt und das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben versendet. Die Arbeitnehmerin bestritt jedoch, das Schreiben erhalten zu haben. Der Arbeitgeber legte einen Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung vor – doch das reichte dem BAG nicht.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
Das BAG entschied, dass der Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen war. Begründung:
Ein Einlieferungsbeleg und die Information, dass das Schreiben laut Sendungsverfolgung „zugestellt“ wurde, beweisen nicht sicher, dass es tatsächlich im Briefkasten des Empfängers gelandet ist.
Es fehlt ein sogenannter Auslieferungsbeleg, der den konkreten Einwurf dokumentiert – z.
B. mit Ort, Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Zustellers.

Die Folge:
Ohne Zugang der Kündigung ist diese unwirksam. Im konkreten Fall profitierte die Arbeitnehmerin davon – und der Arbeitgeber stand rechtlich mit leeren Händen da.

Was bedeutet das für die Praxis?
Für Arbeitgeber ist dieses Urteil ein Weckruf: Wer Kündigungen versendet, muss deren Zugang rechtssicher dokumentieren können. Der scheinbar praktische Weg über das Einwurf-Einschreiben birgt erhebliche Risiken.

Unsere Empfehlung:
Wenn Sie eine Kündigung aussprechen wollen, wählen Sie einen der folgenden Wege:

  • Persönliche Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers
  • Botenübergabe durch eine neutrale Person, die bezeugen kann, wann und wo das Schreiben eingeworfen wurde
  • Zustellung durch Gerichtsvollzieher (kostenintensiver, aber rechtssicher)

Fazit:
Das BAG-Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern – und zwingt Arbeitgeber zu mehr Sorgfalt bei der Zustellung von Kündigungen. Im Zweifel gilt: Lieber auf Nummer sicher gehen. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer Kündigung und stellen sicher, dass Ihre arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechtssicher sind.

Sie haben Fragen zur Kündigung oder zur richtigen Zustellung?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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