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Wie ist der Verfahrensablauf bei Einreichung eines Mahnbescheids?

 

 

Ø      Hier ist es so, dass das zuständige Mahngericht auf Antrag hin einen Mahnbescheid erlässt und dem Schuldner zustellt.

Ø      Dieser hat dann wiederum 2 Wochen Zeit nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch gegen diese Forderung einzulegen.

Ø      Versäumt er dies, kann Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Ø      Dieser wird dem Schuldner wiederum zugestellt.

Ø      Er hat wiederum 2 Wochen Zeit, gegen diesen Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen.

Ø      Tut er dies nicht, liegt ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen den Schuldner vor, aus dem dann die Forderung beigetrieben werden kann.

Ø      Legt der Schuldner Widerspruch/Einspruch ein, muss die Forderung auf dem normalen Gerichtsweg weiterverfolgt werden.