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Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

 

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung bereits vor Eintritt des Rechtsfalls abgeschlossen haben, kann eine Kostendeckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung gerichtet werden, so dass diese Versicherung die Kosten für die außergerichtliche/gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs übernimmt (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten).

Beachten Sie jedoch, für welche Kostenrisiken Sie den Rechtsschutz abgeschlossen haben (Arbeitsrecht, Verkehrsrechtsschutz etc…). Nicht alle Risiken sind versicherbar. Hier ist ebenfalls der vereinbarte Selbstbehalt zu überprüfen, der von Ihnen zu tragen ist.

 

Bringen Sie daher bitte zu Ihrem Termin bei uns Ihre Versicherungspolice mit, auf welcher die Versicherungsscheinnummer zu ersehen ist, so dass wir eine entsprechende Kostendeckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten können.

 

Beachten Sie auch, dass baurechtliche Angelegenheiten u. a. in der Regel nicht mitversichert sind.