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Was ist ein Fremdgeldkonto? Wohin muss ich die anwaltliche Gebührenrechnung überweisen?


Bei einem Fremdgeldkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, auf welchem „fremde Gelder“ verbucht werden. Diese Gelder sind zur Weiterleitung an einen Dritten bestimmt (Gerichtskosten usw.) und werden auf dem Fremdgeldkonto nur zwischengelagert und gehören somit nicht dem Kontoinhaber. Bitte überweisen Sie Gerichtskosten etc. auf unser im Briefbogen genanntes Fremdgeldkonto.

 


Die anwaltliche Gebührenrechnung ist somit auf unser Honorarkonto (auch im Briefbogen unten angegeben) zu überweisen.