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Ich bin nicht vermögend, steht mir trotzdem ein Anwalt zu?

 

 

Über Beratungshilfe wird es auch finanziell schwächeren Personen ermöglicht, anwaltlichen Rat aufzusuchen. Hierzu muss vor dem Beratungsgespräch beim Anwalt, beim Amtsgericht ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Bitte sprechen Sie hierzu beim Amtsgericht vor, in dessen Wohnsitz Sie liegen. Wenn dieser Antrag dort bewilligt wurde, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, welchen Sie bitte zum bei uns zuvor telefonisch vereinbarten Besprechungstermin mitbringen. Die Kosten für diese Beratung werden dann von der Staatskasse übernommen. Es entsteht Ihnen somit nur eine geringe Unkostenpauschale von 10 €.

 

Das Selbe gilt sinngemäß, wenn Sie einen Prozess vor Gericht führen müssen. Durch Offenlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse entscheidet das Gericht, ob die Kosten für das Gerichtsverfahren von der Staatskasse zu tragen sind, bzw. Sie diese in Raten abtragen können.

 

Beachten Sie hier: Der Staat übernimmt im Falle des Verlierens des Rechtsstreits nicht die Anwaltskosten der Gegenseite! (siehe auch Kostentragung der Gegenseite bei Verlieren des Rechtsstreits)