Es ist ratsam zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. (Kosten- und Zeitersparnis).
Beachten Sie: Gerichtliche Prozesse können sich oft über Jahre hinziehen.
Scheitern Einigungsversuche und kann die Angelegenheit nicht außergerichtlich bereinigt werden, kann eine gerichtliche Klärung in Betracht gezogen werden.
Der übliche Verfahrensablauf ist wie folgt:
ØKlageeinreichung bei Gericht
ØKlage wird Gegner zugestellt
ØDiesem wird Frist gesetzt um auf die Klage zu erwidern (Insgesamt 4 Wochen)
ØDiese Erwiderung wird nach Eingang bei Gericht dem von Ihnen beauftragten Anwalt zugestellt.
ØAuf diese Klageerwiderung wird in der Regel erneut eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie auf das Vorbringen der Gegenseite erwidern können
ØAuch dieser Schriftsatz wird der Gegenseite wiederum zugestellt
ØJe nach Klärungsbedarf des Gerichts zieht sich dieses schriftliche Vorverfahren in die Länge
ØIn der Regel kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung, hier wird die Streitigkeit erörtert. Das Gericht kann Beweiserhebung beantragen, so dass Sie wiederum innerhalb einer gesetzten Frist Zeugen benennen können, die dann ebenfalls zur Sache angehört werden, bzw. einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen
ØJe nach Klärung der Rechtssache können weitere Gerichtstermine anberaumt werden (Auf einen Gerichtstermin müssen Sie unter Umständen bis ein halbes Jahr warten)
ØKonnte sich der Richter eine Meinung zu dem Rechtsstreit bilden, bzw. konnten sich die Beteiligten einigen, folgt die Urteilsverkündung