Arbeitsrecht: Unklare Formulierungen im Arbeitsvertrag gehen zu Lasten des Arbeitgebers
Geschrieben von: Rechtsanwalt Klein, Ansbach
Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung und Formulierung von Arbeitsverträgen unbedingt unklare Regelungen vermeiden, sei es in Richtung Kündiungsfristen, Urlaub, etwaiges Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld und dergleichen.
Lässt die Formulierung des Arbeitsvertrages mehrere Ausdeutungen zu, wird die vertragliche Regelung von den Arbeitsgerichten in der Regel stets zu Lasten desjenigen ausgelegt, der sie verwendet ( u.a. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2009, 7SA1628/08).
Es empfiehlt sich daher insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe, die keine eigene Personalabteilung haben, sich grundsätzlich im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Arbeitsverträge anwaltlich beraten zu lassen.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 22. Januar 2010 um 08:26 Uhr